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QCG-Förderquoten nach Unternehmensgröße: Die Staffelung 2026

· 9 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Tabellarische Übersicht der QCG-Förderquoten auf Tablet und Schreibtisch

Die QCG-Förderquote hängt direkt an der Größe des Arbeitgebers. Nach § 82 Abs. 2 SGB III gilt folgende Staffelung: Betriebe unter 50 Beschäftigten bekommen 100 Prozent der Lehrgangskosten, Betriebe mit 50 bis unter 500 Beschäftigten 50 Prozent, Betriebe mit 500 oder mehr Beschäftigten 25 Prozent. Zusätzlich wird ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt, der ebenfalls nach Betriebsgröße abgestuft ist.

Diese Zahlen sind die autoritative Staffelung, wie sie die Bundesagentur für Arbeit in jedem Bewilligungsbescheid zugrunde legt. Alle anderen kursierenden Prozentangaben (pauschal 15 oder „mindestens 75”) sind Verkürzungen und oft falsch.

Drei Größenklassen nach Beschäftigtenzahl

Maßgeblich für die QCG-Quote ist allein die Zahl der Beschäftigten am Stichtag, nicht die EU-KMU-Definition mit Umsatz- und Bilanzschwellen. Drei Klassen sind relevant:

KlasseBeschäftigteLehrgangskosten
Kleine Betriebeunter 50100 Prozent
Mittlere Betriebe50 bis unter 50050 Prozent
Große Betriebe500 oder mehr25 Prozent

Der Stichtag für die Einordnung ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn ein Unternehmen im Laufe des Jahres von 499 auf 505 Beschäftigte wächst, rutscht es in die höhere Klasse mit niedrigerer Quote. Umgekehrt funktioniert es auch.

Betriebe unter 50 Beschäftigten

Für kleine Betriebe gelten die besten Konditionen:

  • Lehrgangskosten: 100 Prozent
  • Arbeitsentgeltzuschuss: bis zu 75 Prozent des fortgezahlten Arbeitsentgelts

Dahinter steht ein sozialpolitisches Ziel. Kleine Betriebe haben in der Regel kein Bildungsbudget und können Weiterbildungskosten nicht aus der Portokasse finanzieren. Der Staat senkt deshalb die Hürde maximal. In der Praxis werden die 100 Prozent bei kleinen Handwerksbetrieben, Einzelpraxen, kleinen Dienstleistern und Betrieben mit einer Handvoll Angestellten tatsächlich ausgeschöpft.

Ein Zahlenbeispiel: Eine Steuerkanzlei mit sechs Angestellten will eine Bürokraft zur Digitalisierungsmanagerin weiterbilden, 720 Unterrichtseinheiten, 9.662,40 Euro Kurskosten. Bei 100 Prozent Förderquote zahlt die Agentur die kompletten 9.662,40 Euro. Der Kanzleiinhaber bekommt zusätzlich bis zu 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss für die Freistellungszeit. Details zu dieser Gruppe stehen im Artikel QCG für Kleinstbetriebe unter 10 Mitarbeiter.

Betriebe mit 50 bis unter 500 Beschäftigten

Die mittlere Gruppe bekommt 50 Prozent der Lehrgangskosten. Mit einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung steigt die Quote auf 55 Prozent. Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung sind 100 Prozent möglich.

  • Lehrgangskosten: 50 Prozent (mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung 55 Prozent; 100 Prozent bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung)
  • Arbeitsentgeltzuschuss: bis zu 50 Prozent

In der Praxis liegt der Regelfall bei 50 Prozent. Die Aufstockung setzt einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder die genannten persönlichen Merkmale voraus. Ausführliches Zahlenbeispiel und Ablauf stehen im Artikel QCG für KMU zwischen 10 und 249 Mitarbeitern.

Betriebe mit 500 oder mehr Beschäftigten

Große Betriebe bekommen die niedrigste Quote:

  • Lehrgangskosten: 25 Prozent (mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung 30 Prozent)
  • Arbeitsentgeltzuschuss: bis zu 25 Prozent

Große Unternehmen finanzieren Weiterbildungen häufig schon aus eigenem Bildungsbudget. Die Agentur unterstützt, aber nicht in dem Umfang wie bei kleinen Betrieben. Mit einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung steigt die Quote von 25 auf 30 Prozent. Für Unternehmen in dieser Klasse ist das QCG trotzdem attraktiv, weil es die Personalkosten entlastet und die Compliance nach EU AI Act stärkt. Details im Artikel QCG für größere KMU 250 bis 2.499 Mitarbeiter.

Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss

Unabhängig von der Betriebsgröße gilt für Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss eine Sonderregel: 100 Prozent der Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 Prozent. Diese Förderung greift, wenn die Weiterbildung auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereitet. Für Konzerne lohnt sich das QCG ebenfalls, vor allem in Kombination mit eigenem Bildungsbudget. Mehr dazu im Artikel QCG für Großunternehmen ab 2.500 Mitarbeiter.

Sonderfälle und Ausnahmen

§ 82 SGB III und die Begleit-Regelungen kennen mehrere Situationen, in denen die Quoten abweichen können. Tarifgebundene Qualifizierung: Mit einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung steigt die Quote um 5 Prozentpunkte (mittlere Betriebe von 50 auf 55 Prozent, große Betriebe von 25 auf 30 Prozent). Details im Artikel QCG und Tarifverträge. Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung: In Betrieben mit 50 bis unter 500 Beschäftigten sind hier 100 Prozent der Lehrgangskosten möglich. Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss: 100 Prozent der Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 Prozent, unabhängig von der Betriebsgröße.

Diese Sonderfälle sind nicht die Regel. Für den Standard-Antrag gilt die Staffelung aus der Tabelle oben.

So bestimmt der Arbeitgeberservice die Größe

Der Arbeitgeberservice schaut auf drei Kennzahlen am Stichtag. Die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten, Teilzeit wird anteilig angerechnet. Den Jahresumsatz oder die Bilanzsumme, wer über den EU-Schwellen liegt, rutscht in die höhere Klasse. Und die Eigenständigkeit des Unternehmens, bei Konzerngesellschaften wird geprüft, ob eine wirtschaftliche Verflechtung besteht. Kleine Tochtergesellschaften eines Konzerns werden nicht automatisch wie eigenständige Kleinbetriebe behandelt.

Wer unsicher ist, wo sein Betrieb genau einzuordnen ist, klärt das im Erstgespräch mit dem Arbeitgeberservice. Die Einordnung hat massive Auswirkungen auf die Eigenbeteiligung und sollte nie geraten werden.

Vollständige Staffelung als Übersichtstabelle

BetriebsgrößeLehrgangskostenArbeitsentgeltzuschuss
unter 50 Beschäftigte100 Prozentbis 75 Prozent
50 bis unter 500 Beschäftigte50 Prozent (mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung 55 Prozent)bis 50 Prozent
500 oder mehr Beschäftigte25 Prozent (mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung 30 Prozent)bis 25 Prozent

Stand 2026, § 82 Abs. 2 SGB III. Quelle: gesetze-im-internet.de. Konkrete Quoten legt der Arbeitgeberservice im Einzelfall fest. Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss: 100 Prozent Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss bis 100 Prozent.

Aus meiner Beratungspraxis weiß ich: Je kleiner der Betrieb, desto näher liegt die tatsächliche Bewilligung an der Obergrenze. Betriebe unter 50 Beschäftigten bekommen die vollen 100 Prozent der Lehrgangskosten, wenn der Antrag sauber gestellt ist. Bei großen Betrieben liegt die Kursquote bei 25 Prozent (mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung 30 Prozent), beim Arbeitsentgeltzuschuss im Bereich bis 25 Prozent.

Häufige Fragen zur QCG-Staffelung

Warum bekommen große Betriebe eine niedrigere Quote?

Der Staat geht davon aus, dass große Betriebe eigene Bildungsbudgets haben und nicht auf 100 Prozent Erstattung angewiesen sind. Die Idee ist, die Mittel auf Betriebe zu lenken, die sich Weiterbildung sonst nicht leisten könnten.

Sind die Quoten verbindlich oder Höchstquoten?

Die 100 Prozent für Betriebe unter 50 Beschäftigten sind die Regelquote. Bei mittleren und großen Betrieben legt der Arbeitgeberservice die Quote im Rahmen seines Ermessens fest, weil § 82 SGB III eine Ermessensleistung ist. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder persönliche Merkmale der Beschäftigten können die Quote erhöhen.

Kann ein Konzern als kleiner Betrieb gelten, wenn eine Tochter sehr klein ist?

In der Regel nein. Wenn die Tochter wirtschaftlich eng mit dem Konzern verflochten ist, wird sie in der Betriebsgröße hochgestuft. Details dazu im Artikel QCG bei Konzernen mit Bildungsbudget.

Gilt die Quote für die Dauer des gesamten Kurses?

Ja. Die im Bewilligungsbescheid festgelegte Quote gilt für die gesamte, ursprünglich beantragte Maßnahme. Spätere Änderungen (Kursverlängerung, Zusatzmodule) brauchen eine Neuprüfung.

Wo steht die Staffelung im Gesetz?

In § 82 Abs. 2 SGB III, nachzulesen im offiziellen Gesetzestext unter gesetze-im-internet.de.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. In der Beratungspraxis rechne ich regelmäßig mit HR-Teams die konkrete Eigenbeteiligung durch, bevor ein Antrag überhaupt gestellt wird. Die Staffelung ist der erste Punkt, an dem viele falsche Erwartungen entstehen.

Zuletzt geprüft am 14. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Förderberatung. Verbindliche Quoten legt der zuständige Arbeitgeberservice im Einzelfall fest.


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